Änderung des Kostenverteilungsschlüssels; Erhaltungsmaßnahmen (Fenster)
26. Mai 2024Kostentragung durch die GdWE bei Erhaltungszuständigkeit der Sondereigentümer?
26. Mai 2024Durch die Teilungserklärung kann sowohl die Erhaltungslast als auch die zugehörige Kostentragungslast auf die Wohnungseigentümer übertragen werden, zu deren Wohnung der jeweilige Balkon gehört. Aus der wirksamen Übertragung der Erhaltungslast auf die Eigentümer folgt, dass den übrigen Wohnungseigentümern die zugehörige Beschlusskompetenz in Bezug auf Erhaltungsmaßnahmen, die das Gemeinschaftseigentum der Balkone betreffen, entzogen worden ist.