Erhaltungslast für Maßnahmen am Balkon: fehlende Beschlusskompetenz

Änderung des Kostenverteilungsschlüssels; Erhaltungsmaßnahmen (Fenster)
26. Mai 2024
Kostentragung durch die GdWE bei Erhaltungszuständigkeit der Sondereigentümer?
26. Mai 2024

Durch die Teilungserklärung kann sowohl die Erhaltungslast als auch die zugehörige Kostentragungslast auf die Wohnungseigentümer übertragen werden, zu deren Wohnung der jeweilige Balkon gehört. Aus der wirksamen Übertragung der Erhaltungslast auf die Eigentümer folgt, dass den übrigen Wohnungseigentümern die zugehörige Beschlusskompetenz in Bezug auf Erhaltungsmaßnahmen, die das Gemeinschaftseigentum der Balkone betreffen, entzogen worden ist.

LG Itzehoe, Urteil vom 30.04.2024, 11 S 31/23