Aufhebung der Gemeinschaft; Realteilung

Veräußerungszustimmung; richtiger Klagegegner
26. Mai 2024
Beschlussfeststellungsklage; two-in-one-Verfahren
26. Mai 2024

Die Zuständigkeitsregelung des § 43 Abs. 2 Nr. 1 WEG erfasst auch Streitigkeiten zwischen den Wohnungseigentümern aus dem sogenannten sachenrechtlichen Grundverhältnis.

Dies gilt auch für den Fall der Aufhebung der Gemeinschaft gemäß § 11 WEG ebenso für den Fall der vertraglich geregelten Aufhebung, die beide auf eine Änderung der sachenrechtlichen Grundlagen zielen.

LG Köln, Beschluss vom 25.07.2023,15 O 235/23