Änderung des Verteilerschlüssels für die Erhaltungsrücklage

Verteilung der Prozesskosten, keine Freistellung des Obsiegenden
26. Mai 2024
Unbewusste Änderung der Kostenverteilungsregelung durch Kostenbeschluss
26. Mai 2024

1.Es besteht eine Beschlusskompetenz, über eine Änderung des Verteilerschlüssels für Rücklagen zu beschließen, bzw. einen von dem vereinbarten Kostenschlüssel abweichenden Schlüssel für die Rücklagenbefüllung durch Beschluss zu bestimmen.

2.Ein Beschluss über die Änderung des Befüllungsschlüssels ist aber nicht ordnungsgemäß, wenn es hierdurch dazu kommt, dass eine einheitliche Rücklage nach verschiedenen Schlüsseln befüllt wird.

LG Frankfurt/M., Urteil vom 12.10.2023, 2-13 S 133/22, MDR 2023, 1513