trennbare Modernisierungsmaßnahmen

energetische Modernisierung
23. Juli 2021
trennbare Modernisierungsmaßnahmen
23. Juli 2021

Werden tatsächlich trennbare Modernisierungsmaßnahmen (§ 555b BGB) durchgeführt, kann der Vermieter mehrere Mieterhöhungen (§ 559b Abs. 1 BGB) bezüglich jeweils abgeschlossener Maßnahmen erklären (im Anschluss an Senatsurteile vom 17.12.2014 – VIII ZR 88/13, NJW 2015, 934 Rn. 39; vom 17.06.2020 – VIII ZR 81/19, WuM 2020, 493 Rn. 32).

Da die Modernisierungsankündigung für die spätere Mieterhöhung nicht konstitutiv ist, ändert eine einheitliche Ankündigung mehrerer Modernisierungsmaßnahmen nichts an deren tatsächlicher Trennbarkeit.

BGH, Urteil vom 28.04.2021 – VIII ZR 5/20