Das freie Laufenlassen der Hunde der Mieter auf den Gemeinschaftsflächen (Grünflächen, Kinderspielplatz) des Anwesens entgegen der Hausordnung und ungeachtet mehrerer Abmahnungen stellt eine erhebliche kündigungsrelevante Verletzung mietvertraglicher Pflichten dar
BGH, Beschluss vom 02.01.2020, VIII ZR 328/19, ZMR 2020, 485