Bei Vereinbarung einer anteiligen Nutzfläche und einer Gesamtfläche bei einem Misch- oder Gewerbemietverhältnis ist bei einem 2003 abgeschlossenen Mietvertrag zur Flächenberechnung die DIN 277 heranzuziehen.
Danach sind die Flächen für einen balkonartigen Podest mit 50% zu bewerten. Die Fläche des Treppenraums zwischen Erdgeschoss und Souterrain ist voll zu berücksichtigen.
AG Hamburg, Urteil vom 23.12.2019, 25a C 155/18, ZMR 2020, 314