Unterbringung von wohnungslosen Personen
22. Juli 2021
Anspruch auf Änderung der GO
22. Juli 2021

Die WEG als Verband ist im Umfange ihrer Rechtsfähigkeit eine parteifähige Vereinigung. Gemäß § 116 Satz 1 Nr.2 ZPO erhält der Verband nur PKH, wenn weder die Sondereigentümer noch der Verband (durch Sonderumlagen oder Kreditaufnahme) die Prozesskosten aufbringen können. Darauf, ob die Finanzierung der Prozesskosten den Sondereigentümern als wirtschaftlich Beteiligten zumutbar ist, kommt es nicht an.

BGH, Beschluss vom 21.03.2019, V ZB 111/18, ZMR 2019, 514