PKH für eine WEG
22. Juli 2021
Abmahnungsbeschluss
22. Juli 2021

Ein Anspruch auf Änderung der Gemeinschaftsordnung nach § 10 Abs. 2 Satz 3 WEG setzt nicht voraus, dass sich tatsächliche oder rechtliche Umstände nachträglich verändert haben; er kommt auch in Betracht, wenn Regelungen der Gemeinschaftsordnung von Anfang an verfehlt oder sonst unbillig waren (sog. Geburtsfehler).

BGH, Urteil vom 22.03.2019 – V ZR 298/16, ZMR 2019, 518