Verwalterbestellung, -abberufung, -haftung: Eckpunkte des Verwaltervertrags

Verwalterzustimmung; Gläubigerzustimmung: Unterteilung von Wohnungseigentum
14. Juni 2016
Unterlassungs-, Beseitigungs- und Nacherfüllungsansprüche; Vergemeinschaftungsbeschluss: Ansichziehen kaufvertraglicher Nacherfüllungsansprüche
14. Juni 2016

Die Bestellung des Verwalters entspricht grundsätzlich nur dann ordnungsmäßiger Verwaltung, wenn in derselben Eigentümerversammlung, in der die Bestellung erfolgt, auch die Eckpunkte des abzuschließenden Verwaltervertrags (Laufzeit und Vergütung) in wesentlichen Umrissen geregelt werden; hiervon kann nur unter besonderen Umständen übergangsweise abgewichen werden.

BGH, Urteil vom 27. 2. 2015, V ZR 114/14, ZMR 2015, 393