Eigentümerversammlung: Erwerb eines Grundstücks durch die WEG

Bauliche Maßnahmen: Schallschutz; Wechsel des Bodenbelags
14. Juni 2016
(Finanz-)Verwaltung; Jahresabrechnung; Wirtschaftsplan: Vorschüsse für RA-Kosten in künftigen Beschlussanfechtungsverfahren
14. Juni 2016
  1. Die Wohnungseigentümer können grundsätzlich den Erwerb eines Grundstücks durch die Gemeinschaft beschließen. An der erforderlichen Beschlusskompetenz fehlt es nur dann, wenn es sich offenkundig nicht um eine Verwaltungsmaßnahme handelt.
  2. Der Erwerb eines Grundstücks durch die Wohnungseigentümergemeinschaft entspricht jedenfalls dann in aller Regel ordnungsmäßiger Verwaltung, wenn das Grundstück für die Wohnungseigentumsanlage von Beginn an eine dienende und auf Dauer angelegte Funktion hatte und diese mit dem Erwerb aufrechterhalten werden soll.
  3. Die Kosten des Erwerbs eines Grundstücks stellen einen besonderen Verwaltungsaufwand im Sinne des § 21 Abs. 7 WEG dar, dessen Verteilung die Wohnungseigentümer mit Stimmenmehrheit abweichend von dem gesetzlichen Kostenverteilungsmaßstab des § 16 Abs. 2 WEG regeln können.

BGH, Urteil vom 18. 3. 2016, V ZR 75/15