1. Für eine ordentliche Kündigung nach § 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB genügt ein Zahlungsrückstand von mehr als einer Monatsmiete und einer Verzugsdauer von mindestens […]
1.Ein innerhalb der Schonfrist des § 569 Abs. 3 Nr. 2 Satz 1 BGB erfolgter Ausgleich des Mietrückstands beziehungsweise eine entsprechende Verpflichtung einer öffentlichen Stelle hat […]
Die einseitige Kündigung eines (bloßen) Mitmieters ist nicht geeignet das Mietverhältnis zu beenden. Nur eine gemeinsame Kündigung oder ein dreiseitiger Änderungsvertrag hätten das Mietverhältnis beenden können. […]
Die Kündigung des Vermieters muss wegen der Einheitlichkeit des Mietverhältnisses gegenüber allen am Mietverhältnis auf Mieterseite beteiligten Personen ausgesprochen werden. Eine Vertragsübernahme kann als dreiseitiger Vertrag […]