Haftung des Untermieters wegen verspäteter Rückgabe der Mietfläche
2. Mai 2025dreiseitige Vereinbarung zwischen Vermieter, Altmieter und Neumieter
2. Mai 2025Brandschaden durch Laden von 18-Volt-Lithium-Ionen Akkus auf einem Holzregal
BGB §§ 241 Abs. 2, 278, 280, 535, 823 Abs. 1 i.V.m. §§ 31, 831; VVG § 86
Zur Haftung des Gewerbemieters für einen Brandschaden, der beim Laden von 18-Volt-Lithium-Ionen Akkus auf einem Holzregal des Büroraums entstanden ist; Geschäftsinhaltsversicherung des Vermieters.
Es gibt – anders als bei der Gebäudeversicherung – keinen konkludenten Regressverzicht des Versicherers im Fall der Geschäftsinhaltsversicherung des Vermieters.