Beharrliche Verweigerung der Wohnungsbesichtigung; Kündigung
2. Mai 2025(asymmetrische) Verlängerung der gesetzlichen Verjährungsfrist
2. Mai 2025Ein schutzwürdiges Interesse der Mieterin/Verfügungsklägerin besteht nicht erst mit Beginn des Geschäftsbetriebes oder „kurz davor“. Vielmehr ist es gerade das Wesen der begehrten Dienstbarkeit – insbesondere im Wege der beantragten Vormerkung -Ansprüche auf künftige Rechtsänderungen zu sichern.
LG Bochum, Urteil vom 10.04.2024, 1-4 O 98/24, ZMR 2024, 758