ungewöhnliche Steigerung der ortsüblichen Vergleichsmiete; Stichtagszuschlag
2. Mai 2025Mietverhältnis über Wohnung und Stellplatz
2. Mai 2025Wenn das Mieterhöhungsverlangen noch mit einem älteren Mietspiegel begründet wurde aber zum Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung ein neuerer Mietspiegel vorliegt, dessen Erhebungsstichtag vor dem Zugang des Mieterhöhungsverlangens lag, ist im Zivilprozess auf die Werte des neueren Mietspiegels zurückzugreifen, um die ortsübliche Vergleichsmiete zu ermitteln. Die Verwendung der Daten des alten Mietspiegels, der zu einem weit in der Vergangenheit liegenden Zeitpunkt erstellt wurde, führte faktisch zu einem Mietpreisstopp.
Die Fläche des Balkons ist nur mit 25 % zu berücksichtigen.
LG Lübeck, Urteil vom 15.02.2024, 14 S 31/23, ZMR 2024, 1035