form- und fristgerechte Geltendmachung eines Härtefallwiderspruchs
2. Mai 2025Fortsetzung wegen unzumutbarer Härte, § 574 BGB
2. Mai 2025Zu den Anforderungen an die gerichtliche Prüfung des Vorliegens einer nicht zu rechtfertigenden Härte im Sinne des § 574 Abs. 1 Satz 1 BGB bei der ernsthaften Gefahr eines Suizids des Mieters im Falle einer Verurteilung zur Räumung der Wohnung (im Anschluss an Senatsurteil vom 26.10.2022 – VIII ZR 390/21).