Mietrückstände aus nicht periodisch wiederkehrenden Zahlungsverpflichtungen
2. Mai 2025Verwertungskündigung wegen grundlegender Sanierung
2. Mai 2025Innerhalb der kurzen Verjährung des § 548 Abs.1 BGB verjähren sämtliche Schadensfolgen, die aus dem vertragswidrigen Zustand der Mietsache resultieren und deshalb zu einem einheitlichen Schadensbild gehören.
Bei der vermieteten Eigentumswohnung kann der Mieter auch Einsicht in die Belege verlangen, die der Kostenbelastung innerhalb der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (GdWE) zugrunde liegen.
AG Bad Dürkheim, Urteil vom 08.11.2023, 1 C 13/23, ZMR 2014, 311