Kündigung des Erwerbers wegen Zahlungsrückständen aus der Zeit vor dem Erwerb
2. Mai 2025Tod des Vermieters; Hinterlegung der Miete
2. Mai 2025Nach übereinstimmender Erledigungserklärung ist im Rahmen der Kostenentscheidung nicht durch summarische Prüfung die Rechtsfrage zu klären, ob ein Betriebskostenrückstand des Wohnungsmieters als Zahlungsrückstand und wichtiger Grund i.S.d § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BGB für den Ausspruch einer außerordentlichen Kündigung des Mietverhältnisses anzusehen ist.
BGH, Beschluss vom 13.08.2024, VIII ZR 255/21, NZM 2024, 854