Umfang der Beiratstätigkeit
2. Mai 2025Keine Abmahnung per Beschluss vor Abmeierungsklage
2. Mai 2025Bei einer Entziehungsklage nach § 17 WEG ist kein vorheriger Beschluss der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (GdWE) Prozessvoraussetzung.
Weil umstritten ist, ob es nach § 17 WEG (auch) in einer Zweier-WEG vor Erhebung einer Entziehungsklage eines Beschlusses der Eigentümerversammlung bedarf, besteht ein Rechtsschutzbedürfnis für die (vorsorglich) geltend gemachte Ermächtigung zur Einberufung einer Eigentümerversammlung zum Zwecke der Beschlussfassung.
LG Berlin II, Urteil vom 02.07.2024 – 56 S 1/24, ZWE 2025, 77