Heizungsanlage, befindlich im als Sondereigentum bezeichneten „Keller“
1. Mai 2025Wasserschaden; Undichtigkeit im Bereich der Toilette
1. Mai 2025Ein Außenrollladen, der fest mit dem Gebäude verbunden ist, kann auch durch die Teilungserklärung oder eine sonstige Vereinbarung nicht wirksam zu Sondereigentum erklärt werden.
Derartige Außenrollläden sind auch keine Scheinbestandteile des Gebäudes, selbst wenn sie vom Sondereigentümer eingebaut wurden (vgl. § 946 BGB).
LG Hamburg, Urteil vom 06.11.2024, 318 S 49/23, ZMR 2025, 349