Beschlüsse während Corona in einer „Vertreter-Versammlung“
2. Mai 2025Beschlusskompetenz für einen Zweitbeschluss
2. Mai 2025Es existiert kein Grundsatz im Wohnungseigentumsrecht, wonach es sich die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (GdWE) nach einem gefassten Beschluss nicht noch einmal anders überlegen und einen neuen, eventuell auch gegensätzlichen, Beschluss zum selben Beschlussthema fassen kann.
LG München I, Beschluss vom 05.10.2023, 1 S 5857/23, ZMR 2024, 332