Kostentragung durch die GdWE bei Erhaltungszuständigkeit der Sondereigentümer?
2. Mai 2025Umlage von Prozesskosten; keine Freistellung des Obsiegenden
2. Mai 2025Willkürlich ist ein abgeänderter Verteilungsschlüssel dann, wenn die Änderung nur dem Interesse einzelner Wohnungseigentümer dient, die sich besserstellen wollen, ohne dass hierfür objektbezogene Gründe feststellbar sind.
LG München I, Urteil vom 07.12.2022, 1 S 6696/22, ZMR 2024, 1068