Eigenbedarfskündigung ohne erforderliche Baugenehmigung
2. Mai 2025Vorgeschobener Eigenbedarf; Mietdifferenzschaden
2. Mai 20251.Dem gekündigten Mieter steht nach einer vorgetäuschten Eigenbedarfskündigung ein Anspruch auf Auskunft gegen den Vermieter darüber zu, welche Miethöhe dieser von dem neuen Drittnutzer vereinnahmt, dem er die Wohnung entgegen der Darstellung in der Kündigung vermietet und überlassen hat (§ 242 BGB).
2.Das erforderliche Rechtschutzinteresse für die Auskunft ergibt sich aus dem möglichen Anspruch des früheren Mieters, einen vom Vermieter mit der Neuvermietung laufend erzielten Mehrerlös nach § 285 Abs. 1 BGB heraus zu verlangen. Die dafür erforderliche Identität zwischen dem vom früheren Mieter eingebüßten Gegenstand mit demjenigen, für den der Vermieter das herausverlangte Surrogat erhält (dazu – betr. § 281 BGB a.F. – BGH, vom 10.05.2006, XII ZR 124/02), wird regelmäßig vorliegen.
LG Berlin II, Urteil vom 28.02.2024, 66 S 178/22, ZMR 2025, 116