vorgetäuschter Eigenbedarf; Schadensersatz- und Auskunftsanspruch
2. Mai 2025Kündigung auch zum Betrieb einer Rechtsanwaltskanzlei; „Betriebsbedarf“
2. Mai 2025Wenn der Vermieter seiner sekundären Beweislast (zur Aufgabe des Eigenbedarfsgrundes) hinreichend nachgekommen ist, dann muss der nach Räumungsvergleich ausgezogene Mieter die Voraussetzung des vorgetäuschten Eigenbedarfes (schon bei Ausspruch der Kündigung, spätestens bei Abschluss des Räumungsvergleichs) beweisen, wenn er einen Mietdifferenzschaden geltend macht.
AG Lippstadt, Urteil vom 05.06.2024, 3 C 4/24, ZMR 2024, 1048