Belegeinsicht bei vermieteter Eigentumswohnung; Verjährung
2. Mai 2025Verwertungskündigung
2. Mai 2025Nach § 573 Abs. 2 Nr. 3 BGB können grundsätzlich alle Verwertungsabsichten berücksichtigt werden. Zu diesen zählen neben dem Verkauf eines Hauses auch die grundlegende Modernisierung und/oder Sanierungsabsichten, die bereits im Zeitpunkt des Ausspruchs der Kündigung, bestanden haben.
Eine Hinderung der Verwertung liegt vor, wenn die Mietsache nach der geplanten Durchführung der Sanierungsmaßnahmen nicht mehr in ihrer ursprünglichen Gestalt vorhanden ist, d.h. nicht mehr von demselben Mietobjekt gesprochen werden kann.