Streitwert; Klage auf Zahlung künftiger Hausgelder
2. Mai 2025Demnächstige Zustellung der Anfechtungsklage
2. Mai 2025Ergäbe sich bei dem angegriffenen Beschluss nach § 28 WEG über Nachschüsse bzw. Anpassung der Vorschüsse gestützt auf § 16 Abs. 2 Satz 1 WEG ein für den Anfechtungskläger höherer Nachforderungsbetrag, dann fehlt der Klage das Rechtschutzbedürfnis; eine altruistische Beschlussanfechtung scheidet aus, da alle Kosten verteilt wurden und insoweit keine weitere Beschlussanfechtung anderer Eigentümer vorliegt
AG München, Urteil vom 19.05.2023, 1290 C 12005/22, ZMR 2023, 835