Mal Pauschale oder mal Vorauszahlung
2. Mai 2025Kosten der jährlichen Thermenwartung; Null-Vorauszahlung
2. Mai 2025Für die behauptete Pflichtverletzung (hier: bei der Treppenhausreinigung) sind Mieter vollumfänglich darlegungs- und beweisbelastet. Zu der ihnen obliegenden Darlegungspflicht gehört auch ein substantiierter Vortrag, wann die Vermieterin hinsichtlich der gerügten mangelhaften Treppenhausreinigung konkret in Kenntnis gesetzt worden sein soll. Eine erst nach Ablauf des Abrechnungszeitraumes vorgenommene Rüge ist unbehelflich.
Der Mieter, der eine mangelhafte Leistungsausführung reklamiert, macht hiermit einen Wirtschaftlichkeitseinwand und damit einen Schadensersatzanspruch geltend.
AG Elmshorn, Urteil vom 25.01.2024, 58 C 111/22, ZMR 2024, 387