Betriebskostenrückstand wichtiger Grund i.S.d § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BGB?
2. Mai 2025Mietermehrheit; unzulässige Teilkündigung; Vertragsübernahme
2. Mai 2025Sofern der Vermieter verstorben ist, kann der Mieter die Miete unter Verzicht auf die Rücknahme hinterlegen, wenn der neue Vermieter nicht bekannt ist, insbesondere kein Erbschein vorgelegt wurde und auch eine Umschreibung des Grundbuchs nicht erfolgte. Er liefert hiermit keinen Kündigungsgrund.