Streitwert für Klage auf Herstellung eines ordnungsmäßigen Zustands
2. Mai 2025Streitwert; Klage auf Zahlung künftiger Hausgelder
2. Mai 2025Als Streitwert des Antrags auf Zahlung von Hausgeld in Höhe von … EUR monatlich ab … ist nach der Regelung in § 48 Abs. 1 S. 1 GKG in Verbindung mit § 3 ZPO der Jahreswert des Hausgelds festzusetzen; nicht der dreieinhalbfache Wert nach § 9 S. 1 ZPO.
OLG Frankfurt, Beschluss vom 16.08.2024, 2 W 10/24, ZMR 2025, 52