Absenkungsbeschluss; Sachbeschluss mit Ankündigungspflicht
2. Mai 2025Entlastung von Beirat und Verwalter
2. Mai 2025Eine Mehrheitseigentümerin unterliegt einem Stimmverbot analog § 25 Abs. 4 WEG n.F./§ 25 Abs.5 WEG a.F. bei der Beschlussfassung über die Abberufung einer zum selben Mutterkonzern gehörenden Verwalterin. Eine wirtschaftliche Verbundenheit zwischen Mehrheitseigentümerin und Verwalterin führt zum Stimmrechtsausschluss, insbesondere wenn eine Gewinnabführungspflicht besteht. Obgleich die abstimmende Mehrheitseigentümerin weder Verwalterin noch an dieser mehrheitlich beteiligt und deren Geschäftsführerin oder geschäftsführende Gesellschafterin war, greift der Stimmrechtsausschluss (vgl. auch LG Itzehoe, Urteil vom 15.11.2024, 11 S 2/22; a.A. LG Hamburg, Urteil vom 02.02.2022, 318 S 31/21, ZMR 2022, 400).
LG Itzehoe, Urteil vom 15.11.2024, 11 S 36/24, ZMR 2025, 153