Kompetenzverlagerung auf den Verwalter; § 27 Abs.2 WEG
2. Mai 2025Verwaltervertrag nicht mit Schutzwirkung für Wohnungseigentümer
2. Mai 2025Der Verwaltervertrag hat durchaus auch werkvertragliche Elemente. Diese prägen das Vertragsverhältnis aber nicht in einem Maße, das es gerechtfertigt erscheinen ließe, den Vertrag als Werkvertrag einzuordnen. Vielmehr bilden die dienstvertraglichen Elemente den Schwerpunkt des Vertrages, so dass er insgesamt den dienstvertraglichen Regelungen zu unterstellen ist.
Wurden Vergütungen für nicht erbrachte Sonderleistungen vom Gemeinschaftskonto vereinnahmt, so sind diese aus Bereicherungsrecht zurück zu gewähren.
LG Dortmund, Urteil vom 19.12.2024, 17 S 147/23, ZMR 2025, 434