Keine Anpassung der Miethöhe; Ukraine-Krieg
2. Mai 2025COVID-19-Pandemie; Anpassung eines Hotelaufnahmevertrages
2. Mai 2025Die Kündigungsmöglichkeit soll die Rechte des Mieters gegenüber den allgemeinen Vorschriften erweitern; sie ersetzt das Rücktrittsrecht des Mieters nicht, wenn der Vertrag noch nicht in Vollzug gesetzt und die Mietsache noch nicht überlassen wurde.
Das Verbot nach einer SARS-COV-2-InfektionsschutzVO führt zur dauernden Unmöglichkeit der Leistung. Denn bei dem Weihnachtsmarkt handelt es sich um ein absolutes Fixgeschäft, so dass schon die Nichteinhaltung der Leistungszeit die Unmöglichkeit der Leistung begründet.
OLG Brandenburg, Urteil vom 07. 05.2024, 3 U 52/23, ZMR 2024, 1024