Diskriminierung eines Ehepartners der Mietpartei; Verweigerung einer Rampe
2. Mai 2025privilegierte Klagerücknahme; Bestreiten des Eigenbedarfs im Beschwerdeverfahren
2. Mai 2025Bezieht ein Wohnraummieter Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach Maßgabe des SGB II, geht ein auf Rückerstattung überzahlter Miete gerichteter Bereicherungsanspruch gegen den Vermieter unter den Voraussetzungen des § 33 Abs. 1 Satz 1 SGB II auf den Sozialleistungsträger über.