Kombination von Anfechtungs- und Beschlussersetzungsklage
2. Mai 2025Fristwahrung bei der Anfechtungsklage bei Untätigkeit des Gerichts
2. Mai 2025Die Geltendmachung an sich gegebener Antrags-, Beschlussanfechtungs- oder anderer Rechte eines Wohnungseigentümers kann wegen der angestrebten Ziele rechtsmissbräuchlich bzw. schikanös (§ 226 BGB) sein; an das Vorliegen eines Rechtsmissbrauchs sind aber strenge Anforderungen zu stellen, weil es um einen Eingriff in den Kernbereich elementarer Mitgliedschaftsrechte des betroffenen Wohnungseigentümers geht (vgl. BGH, NZM 2019, 630, 633, Rn. 13 f. = ZMR 2019, 699).
AG Hamburg-St. Georg, Urteil vom 06.12.2024, 980a C 13/24, ZMR 2025, 250