Aufstellen des Gedenksteins; Sonderopfer; Ziergarten
2. Mai 2025Beschlusszwang bei baulichen Veränderungen
2. Mai 2025Aus dem Umstand, dass die EG-Wohnungen bis jetzt keinen Aufzug hatten, lässt sich schließen, dass die Kostenbefreiung der EG-Wohnungen in der Gemeinschaftsordnung sich aus schließlich darin begründet, dass diese keinen Nutzen von dem Aufzug haben. Nur für eine Erhaltung oder Verbesserung des Aufzugs in seiner ursprünglichen Form wäre daher wohl von einem Vorrangwillen der Altvereinbarung auszugehen. Dagegen fehlt es an Anhaltspunkten dafür, dass es den Eigentümern verwehrt sein soll, im Wege der baulichen Veränderung den Aufzug zu erweitern, insgesamt zu verändern und die EG-Eigentümer dann auch erstmals in die Kostentragung einzubeziehen.
AG Heidelberg, Urteil vom 22.11.2023, 45 C 63/23, ZMR 2024, 428