Maßgeblicher Mietspiegel; Erhebungsstichtag
2. Mai 2025Wohnung und Kfz-Stellplatz; einheitlicher Mietvertrag
2. Mai 2025Beim Vorliegen eines einheitlichen Mietverhältnisses über eine Wohnung und einen Stellplatz kann formell wirksam durch die Heranziehung eines Mietspiegels für die Wohnung und unter Zugrundelegung der ortsüblichen Stellplatzmiete für den Stellplatz die Zustimmung zur Mieterhöhung verlangt werden.
Begründet ist das Erhöhungsverlangen jedenfalls dann, wenn auch beim Abstellen auf die ortsübliche Vergleichsmiete für das gesamte Mietobjekt, also die Wohnung mit dem mitvermieteten Stellplatz, sich der verlangte Betrag ergibt.
BGH, Beschluss vom 22.10.2024, VIII ZR 249/23, NZM 2025, 172