Tod des Vermieters; Hinterlegung der Miete
2. Mai 2025Mietermehrheit; Vertragsbeendigung
2. Mai 2025Die Kündigung des Vermieters muss wegen der Einheitlichkeit des Mietverhältnisses gegenüber allen am Mietverhältnis auf Mieterseite beteiligten Personen ausgesprochen werden.
Eine Vertragsübernahme kann als dreiseitiger Vertrag oder aber auch durch Vertrag zwischen zwei Beteiligten geschlossen werden, der durch den dritten Beteiligten genehmigt wird.
An einer Klageveranlassung fehlt es grundsätzlich immer dann, wenn der Beklagte weder in Verzug war, noch den Anspruch bestritten oder die Leistung verweigert hat.
LG Frankenthal, Urteil vom 26.07.2023, 3 O 62/23, ZMR 2024, 304