Vormiete bei Kurzzeitmietverhältnis unter 1 Jahr
2. Mai 2025Kaution und Verjährung der Vermieteransprüche; Aufrechnung
2. Mai 2025Endet das Mietverhältnis nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens, so kann der Vermieter sämtliche Ansprüche aus dem Mietvertrag unabhängig vom Entstehungszeitpunkt gegen den nach Vertragsende erst fällig werdenden Kautionsrückzahlungsanspruch ver- bzw. aufrechnen.
Auch ein Anspruch des Vermieters auf Wiederauffüllung der Kaution kann noch nach Vertragsende in Betracht kommen. Die Kautionsforderung ist keine einfache Insolvenzforderung.