anfänglicher Mangel; maßgeblicher Zeitpunkt
2. Mai 2025Keine Anpassung der Miethöhe; Ukraine-Krieg
2. Mai 2025Bei einer Legionellenbelastung oberhalb des Maßnahmenwerts von 100 KbE/100 ml Wasser, aber weit unter 10.000 KbE/100 ml Wasser liegt noch kein (minderungsrelevanter) Mangel der Mietsache/Wohnung vor. Dies erschließt sich schon daraus, dass nach der TrinkwVO nur Untersuchungen und Kontrolle im Laufe eines Jahres zu erfolgen haben.
Insoweit kommt es auf einen Durchschnittsnutzer an, nicht auf besondere subjektive Empfindlichkeiten eines Mieters.
LG Dresden, Urteil vom 24.09.2024, 4 S 81/23, ZMR 2025, 121 (Revision zugelassen)