Eigenmächtige Entnahme evtl. künftiger Verwaltervergütung
2. Mai 2025Unterlassungsansprüche; verwalterlose Zweiergemeinschaft; actio pro socio
2. Mai 2025Es genügt nicht, wenn in einer Sondereigentumseinheit/Wohnung störende Geräusche vernommen werden, sondern der sich gestört fühlende Nutzer muss auch darlegen und beweisen, dass diese Geräusche aus der vermieteten Sondereigentumseinheit/Wohnung der Beklagten stammen.
Ein Wohnungseigentümer darf den Bodenbelag in seiner Einheit verändern, wenn das bei Errichtung des Gebäudes als Wohnungseigentumsanlage oder seiner Umwandlung dazu vorhandene Schallschutzniveau erhalten bleibt.
LG Berlin II, Urteil vom 18.06.2024, 56 S 100/23, MietRB 2024, 222 f.