Betriebskosten; Darlegungs- und Beweislast
2. Mai 2025Betriebskostenrückstand wichtiger Grund i.S.d § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BGB?
2. Mai 2025Die Frage, wem die Mieterhöhungsbeträge für den Zeitraum vor dem Eigentümerwechsel zustehen, ist höchstrichterlich nicht geklärt. Sie dürften dem Veräußerer zustehen. Es vermag aus Wertungsgesichtspunkten nicht zu überzeugen, Leistung einem Erwerber zukommen zu lassen, welchen für die entsprechenden Zahlungsperioden gerade noch keine Gebrauchsüberlassungspflicht traf. Der Erwerber kann sich diese Ansprüche zB im Rahmen des Kaufvertrags abtreten lassen.