Durchbohren der Wandfliesen; Entfernung von Fußleisten
2. Mai 2025Quotenabgeltungsklausel; Vornahmeklausel
2. Mai 20251. Eine formularmäßige Quotenabgeltungsklausel in einem Wohnraummietvertrag benachteiligt den Mieter nach § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB unangemessen und ist daher unwirksam, weil sie von dem Mieter bei Vertragsschluss verlangt, zur Ermittlung der auf ihn bei Vertragsbeendigung zukommenden Kostenbelastung mehrere hypothetische Betrachtungen anzustellen, die eine sichere Einschätzung der tatsächlichen Kostenbelastung nicht zulassen (Bestätigung von BGH, Urteil vom 18.03.2015, VIII ZR 242/13, ZMR 2015, 690 = BGHZ 204, 316 Rn. 24).
2. Eine individualvertraglich geregelte Quotenabgeltungsklausel ist wirksam möglich.
§ 556 Abs. 4 BGB schließt nicht jedwede Belastung des Mieters mit sonstigen Kosten, mithin auch solchen, die ihre Rechtsgrundlage in anderen Bestimmungen haben, aus (Anschluss an BGH, Urteil vom 16.06.2010, VIII ZR 280/09, ZMR 2010, 849 = NJW-RR 2010, 1310 Rn. 9).