privilegierte Klagerücknahme; Bestreiten des Eigenbedarfs im Beschwerdeverfahren
2. Mai 2025Aktuelle WEG-Rechtsprechung insbes. mit Bezug zum WEMoG (Stand 30.4.2025)
4. Mai 2025Die Bezugnahme auf ein außerhalb des Protokolls befindliches Dokument ist zulässig, wenn dieses zweifelsfrei bestimmt ist (BGH ZMR 2016, 638). Dies gilt auch wenn es nicht der Beschlussniederschrift beigefügt wurde und auch nicht aus der Beschluss-Sammlung ersichtlich ist. Auch ohne Datumsangabe im Beschlusstext ist ein singuläres – in den Verwaltungsunterlagen befindliches – Angebot zweifelsfrei bestimmbar.
Die Einholung von mindestens 3 (inhaltlich weitgehend übereinstimmenden) Vergleichsangeboten – bei Vorhandensein von weiteren Bietern – als Entscheidungsgrundlage ist nicht ausnahmsweise entbehrlich bei einem Auftragsvolumen von rund 30.000,– Euro, auch wenn es sich um eine GdWE mit mehr als 200 Eigentümern handelt und die Kostenbelastung für viele Eigentümer mit kleinen MEA gering ist.
AG München, Urteil vom 20.01.2025, 1291 C 23974/23