Ersterrichtungsanspruch bei sog. steckengebliebenen Bau
2. Mai 2025Nachträgliche Gestattung einer Überdachungskonstruktion unter Vorbehalt
2. Mai 2025Hat die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (GdWE) nach Maßgabe des § 20 Abs. 1 WEG mehrheitlich die Gestattung der von einem Wohnungseigentümer nach § 20 Abs. 3 WEG verlangten baulichen Veränderungen beschlossen, so ist der betreffende Beschluss nur noch an § 20 Abs. 4 WEG zu messen.
„Grundlegend“ i.S.d. § 20 Abs. 4 Satz 1 WEG ist eine Umgestaltung, wenn sie der Woh-nungseigentumsanlage als Ganzes unter Gesamtbetrachtung aller Umstände des Einzel-falls ein neues „Gepräge“ gibt.
Auch eine Veränderung des optischen Gesamteindrucks kann im Einzelfall das Gewicht einer grundlegenden Umgestaltung der Wohnanlage haben. Dabei ist ein strenger Maßstab anzulegen. Bloße architektonische Disharmonien genügen dafür nicht.
LG Itzehoe, Urteil vom 15.11.2024, 11 S 32/23, ZMR 2025, 350