tieffrequente Brummtöne durch Split-Klimagerät
2. Mai 2025Ziergarten; Altvereinbarung mit Versteinerungswillen
2. Mai 2025Ein Beschluss über eine Baumaßnahme nach § 20 Abs. 1 WEG entspricht nicht ordnungsmäßiger Verwaltung, wenn die auf konkreten Tatsachen beruhende Gefahr besteht, dass Eigentümer hierdurch ohne ihr Einverständnis gegenüber anderen unbillig benachteiligt werden. Wird einem Eigentümer der Einbau eines technischen Geräts gestattet (hier Klimaanlage), sind insoweit nicht nur die Nachteile durch den unmittelbaren Einbau zu berücksichtigen, sondern auch die Nachteile, die bei einem bestimmungsgemäßen Gebrauch zu erwarten sind. Die Gemeinschaft hat ggf. durch Auflagen sicherzustellen, dass der Gebrauch nicht zu Beeinträchtigungen iSv § 20 Abs. 4 WEG führt.
LG Frankfurt/M, Urteil vom 06.06.2024, 2-13 S 48/23, ZMR 2024, 772