Vollstreckungsabwehrklage; Sonderumlage; Erhaltungsmaßnahme
2. Mai 2025Zweitbeschluss, Wirtschaftsplan
2. Mai 2025Es besteht keine Beschlusskompetenz der Wohnungseigentümer, die vorhandene Fälligkeitsregelung in der Teilungserklärung (TE) – die trotz der Vermutung des § 47 WEG fortgilt – allgemein und abstrakt auch für die Zukunft abzubedingen. Dies gilt konkret für die dauerhafte Umstellung der Fälligkeit der Hausgeldvorschüsse laut TE von einer quartalsweisen Zahlung auf eine monatliche Zahlungspflicht.
LG Lüneburg, Beschluss vom 23.09.2024, 3 S 13/24, ZMR 2025, 245