Gutgläubiger Erwerb eines Sondernutzungsrechts
1. Mai 2025Änderung der Kostenverteilung; Kontrolldichte
2. Mai 2025Mit dem Nachtrag zur TE/GO nach dem 1.12.2020 oder durch sonstige Vereinbarung kann in zulässiger Weise § 16 Abs. 2 Satz 2 WEG abbedungen werden. Gegen Sondernachfolger wirken solche Vereinbarungen, wenn sie als Inhalt des Sondereigentums im Grundbuch eingetragen sind.
LG München I, Urteil vom 15.01.2025, 1 S 6774/24, ZMR 2025, 440