Legionellenbefall
27. Mai 2024
Verlust des Minderungsrechts
27. Mai 2024

Aus der späteren Umlage von Betriebskosten (hier: für die Gemeinschafts-Waschküche) lässt sich kein hinreichender Rückschluss auf den Willen der Parteien bei Vertragsschluss hinsichtlich des Umfangs der Nutzungsberechtigung ziehen.

Wenn es dem Mieter genügte, seine Wäsche in der allen Mietern zur Verfügung stehenden Waschküche zu waschen, erscheint es fernliegend, aus dem ihm seit Mietbeginn bekannten Umstand, dass in seiner Wohnung kein Waschmaschinenanschluss vorhanden war, einen Mangel der Wohnung abzuleiten. Auch das Gebot der interessengerechten Auslegung gebietet es nicht, die Waschküche als einen mitvermieteten Raum anzusehen.


BGH, Beschluss vom 04.10.2022, VIII ZR 394/21, ZMR 2023, 622