Schimmelbildung
27. Mai 2024
Legionellenbefall
27. Mai 2024

War die Mietwohnung von Anfang an mit einer Gasetagenheizung ausgestattet, die der Wärme- und Warmwasserversorgung der Wohnung diente und damit Teil des vom Vermieter zu gewährleistenden Wohnstandards war und wegen der Vorteile, die für den Mieter mit dem Betrieb einer solchen Gasetagenheizung gegenüber einem Anschluss an eine zentrale Wärme- und Warmwasserversorgungsanlage verbunden sind, so ist davon auszugehen, dass dem Mieter nicht nur eine Versorgung der Wohnung mit Wärme und Warmwasser ermöglicht werden, sondern der vertragsgemäße Zustand (§ 535 Abs. 1 BGB) eine Beheizungsmöglichkeit in Form einer Gasetagenheizung umfassen sollte.

Die Vornahme von Modernisierungsarbeiten führt nicht zu einer Änderung der nach dem Mietvertrag geschuldeten Soll-Beschaffenheit der Mietsache.

BGH, Beschluss vom 19.07.2022, VIII ZR 194/21, ZMR 2023, 27