Schonfristzahlung eines Dritten
23. Juli 2021Anspruch des Mieters auf Fortsetzung des Mietverhältnisses
23. Juli 2021Haben die Mietvertragsparteien – statt der sonst als qualifizierte Schickschuld anzusehenden Geldschuld – eine Zahlung durch Lastschrifteinzug vereinbart, so liegt eine Holschuld des Vermieters vor.
Nicht jeder fehlgeschlagene Abbuchungsversuch führt zur (Rück-)Umwandlung der Geldschuld in eine Schickschuld. Eine abredewidrig zu hohe Abbuchung führt nicht zu Rechtsnachteilen des Mieters, wenn für den geschuldeten oder berechtigt verlangten Betrag Kontodeckung gegeben war.
Der Vermieter kann sich einseitig vom Lastschriftverfahren lösen, allerdings nur für die Zukunft.
Ist die (nur) für Wohnungsangelegenheiten unter Betreuung stehende Mieterin für einen vollen Monat die Miete schuldig geblieben nach langjährig (nur) in Bezug auf Zahlungen beanstandungsfreier Mietzeit, so erscheint diese Zahlungssäumnis in milderem Licht, wenn der Betreuer keine Veranlassung hatte die Zahlungen der Mieterin zu kontrollieren, die das Konto selber führte, die Nachzahlung zeitnah erfolgte und die Wohnungsnotstelle zügig zwecks Klärung eingeschaltet wurde und nunmehr eine Direktzahlung von dort an den Vermieter erfolgt.
LG Hamburg, Urteil vom 22.02.2019, 307 S 76/18, ZMR 2019, 682