1. Die Kündigungstatbestände des § 543 Abs. 2 BGB sowie das Mahnungserfordernis nach § 543 Abs. 3 BGB können vertraglich modifiziert werden. 2. Die Kündigung nach […]
1. Von einer Überlassung eines Teils des Wohnraums an Dritte im Sinne der Vorschrift des § 553 Abs. 1 BGB ist regelmäßig bereits dann auszugehen, wenn […]
Das erste Kündigungsschreiben des Vermieters ist als Abmahnung zu verstehen. Insoweit ist eine Umdeutung gem. § 140 BGB möglich. Die Untervermietung über airbnb ist etwas anderes […]
Es ist für die Zustimmung zur Untervermietung eines Zimmers nicht erforderlich, dass der Mieter überhaupt beabsichtigt, mit dem Untermieter (hier: Flüchtling aus der Ukraine) eine Wohngemeinschaft […]